Der Betriebsrat wird von den Mitarbeiter*innen gewählt. Seine Aufgaben dienen sowohl den Angestellten als auch dem Unternehmen. Der Betriebsrat hat allgemeine Aufgaben, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergeben.
Jede*r Mitarbeiter*in hat das Recht sich an den Betriebsrat zu wenden. Ihm werden nach Möglichkeit Hilfe und Informationen geboten. Die dem Betriebsrat vorgelegten Anliegen werden stets vertraulich behandelt.
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats betreffen Rechte und Pflichten im Rahmen der ordnungsgemäßen Mandatserfüllung, insbesondere im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich. So zum Beispiel die Vertretung von Arbeitnehmer*inneninteressen (Lohngestaltung im Betrieb) oder die Regelung von betrieblichen Abläufen in Form von Betriebsvereinbarungen.
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer*innen wirkenden Regelungen durchgeführt werden, d. h. er übt eine Rechtskontrolle aus (§80 BetrVG, Überwachungspflicht). Dies umfasst auch Regelungen zum betrieblichen Umweltschutz und der Arbeitssicherheit.
Da das DRK Frankfurt am Main der Tarifgemeinschaft beigetreten ist, gilt in vollem Umfang der DRK Reform Tarifvertrag in seiner aktuellsten Fassung. Die Überwachung der Umsetzung der Regelungen aus Gesetzen, Urteilen und dem Tarifvertrag sind ebenfalls Aufgaben des Betriebsrats.
Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 069 71 91 91 69 oder per E-Mail an: betriebsrat@drkfrankfurt.de
Betriebsratsvorsitzender
Erste stellvertretende Betriebsratsvorsitzende
Zweiter stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
Dritter stellvertrender Betriebsratsvorsitzender
Betriebsratsmitglied
Betriebsratsmitglied
Betriebsratsmitglied
Betriebsratsmitglied und SBV
Betriebsratsmitglied
Betriebsratsmitglied
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