Beratungshotline: "Du pflegst - wir hören Dir zu"

Beratungshotline für pflegende Angehörige

Tel.: +49 69 58 99 75 181
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E-Mail:
pflege@drkfrankfurt.de

Beratung für pflegende Angehörige. Telefonisch und per E-Mail. Kostenlos, anonym und unverbindlich.

"Du pflegst – wir hören Dir zu" - Was dahinter steckt

In Deutschland sind über vier Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. 80% werden von Angehörigen betreut und/oder gepflegt. Ohne diesen maßgeblichen Anteil würde das gesamte System kollabieren. Die Pflege eines nahestehenden Menschen bedeutet oftmals eine Einsatzbereitschaft rund um die Uhr über einen langen Zeitraum hinweg. Dies ist nicht nur körperlich, sondern auch emotional erschöpfend. Insbesondere in Pandemiezeiten wurden pflegende Angehörige zusätzlich belastet, da Hilfsangebote oftmals nur eingeschränkt zur Verfügung standen.

Aufgrund langer berufspraktischer Erfahrung zeigten sich diverse Ansatzpunkte für die Entstehung des Projektes „Du pflegst – wir hören dir zu“.

Als Pflegeperson „verschwindet“ man häufig hinter dem Pflegebedürftigen und dessen Bedürfnissen. Beratungen und Hilfsangebote inkludieren zwar eine Erleichterung und Verbesserung der allgemeinen Pflegesituation, jedoch findet die Situation der Pflegeperson zu wenig bis keine Beachtung. Überforderung, Druck von außen und Unsichtbarkeit dessen, was tagtäglich geleistet wird, kann in einer Abwärtsspirale enden. Aus dem geliebten Menschen wird eine Belastung und es kommt zu einer Verschiebung der Zugehörigkeit. Wir möchten hier ansetzen und Euch und Ihnen zeigen, dass wir Eure und Ihre Arbeit sehen und uns bewusst ist, wieviel Care-Arbeit geleistet wird. Frustration und Überforderung sind keine Emotionen, die weggeredet werden können. Es ist gut und wichtig, diese auszusprechen und anzuerkennen. Wenn das eigene Leben stillsteht und der Pflegebedürftige der Dreh- und Angelpunkt allen Tuns ist, ist es nur menschlich, dass es zu Frustration, Anspannungen und Entfernung kommen kann.

  • Was ist der Unterschied zu anderen Beratungsangeboten?

    Selbstverständlich führt der ambulante Pflegedienst auch Pflegeberatungen nach §37.3 SGB XI durch, bei welchen die allgemeine Pflegesituation betrachtet und Beratungen hinsichtlich optimierender Maßnahmen im Sinne von bspw. Hilfsmitteln, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung erfolgen.

    Das Angebot „Du pflegst – wir hören Dir zu“ hingegen berät bei psychischer Überforderung der Pflegeperson und versucht eine – möglicherweise schon sehr angespannte Situation – zu deeskalieren. Insbesondere dann, wenn die Situation bereits verfahren ist, steigt die Hemmschwelle, offizielle Beratungsstellen aufzusuchen. Die Gründe hierfür können vielseitig sein. Manche empfinden Scham, weil sie gegenüber dem Pflegebedürftigen die Geduld verloren haben und wissen nicht, wie sie dies kommunizieren sollen. Vielleicht leidet auch die eigene körperliche und/oder seelische Gesundheit unter der Situation, während der äußere Erwartungsdruck kontinuierlich hoch bleibt, sodass die Pflegeperson das Gefühl hat, weitermachen zu müssen. Vielleicht trägt die Pflegeperson auch die Angst in sich, den nahestehenden Menschen zu verlieren, wenn sie offen über ihre eigene Situation spricht. Unser neues Beratungsangebot möchte eben diesen Menschen ein offenes Ohr bieten, da die Empfindungen, Gefühle und Emotionen menschlich und ernst zunehmen sind. Mit dem Team des ambulanten Pflegedienstes des DRK Frankfurt können Sie offen, anonym und vertraulich über Ihre Situation sprechen und gemeinsam versuchen wir eine Lösung zu finden.

  • An wen richtet sich das Angebot?

    Das Angebot richtet sich an alle Frankfurter Bürger*innen, die die Pflege eines nahestehenden Menschen ganz oder teilweise übernehmen. Aber auch pflegebedürftige Menschen selbst können sich vertrauensvoll an uns wenden, wenn sie sich in einer Situation befinden, die es zu optimieren gilt, indem die Pflegeperson Entlastung und Hilfestellung erhält.

  • Wer sind wir?

    Der ambulante Pflegedienst des DRK Frankfurt startete zum 01.07.2021 in Frankfurt Eschersheim. Das wachsende Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften, Pflegehelfer*innen, medizinischen Fachangestellten und Auszubildenden.

    Die Pflegefachkräfte verfügen über langjährige Berufserfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen des Gesundheitswesens. Durch die langjährige Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen und Bezugspersonen, verfügen die Mitarbeitenden über ein hohes Maß an Empathie und wissen um die Sorgen und Problematiken. Alle Pflegefachkräfte verfügen über ein fundiertes Wissen zu Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten und können Sie somit kompetent und unverbindlich beraten.

  • Wann und wie sind wir erreichbar?

    Sie erreichen uns von Montag-Freitag von 10:00 bis 16:00 unter der Nummer : +49 69 58 99 75 181

    Gerne können Sie uns auch eine Email schreiben an pflegedrkfrankfurt.de Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes nehmen dann gerne Kontakt zu Ihnen auf.

  • Welche Leistungen gibt es?

    Pflegegeld – Kombileistung – Sachleistung  

    Was ist was? 

    Sobald Sie einen Pflegegrad erhalten haben, haben Sie Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können Sie in Form einer Geldleistung („Pflegegeld“), einer Sachleistung („Pflegedienst“) oder einer Kombileistung (Kombination aus Pflegegeld und Leistungserbringung durch einen Pflegedienst) erhalten.  

     

    Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen  der so genannte Entlastungsbetrag zur Verfügung (§45b SGB XI). Der Entlastungsbetrag wird nicht monatlich durch die Pflegekasse ausgezahlt, sondern kann nur zweckgebunden verwendet werden. Nehmen Sie diesen Entlastungsbetrag nicht in Anspruch, so sammelt sich der monatliche Betrag von 125 € auf Ihrem Budgetkonto. Die Ansprüche verfallen zum 30.06. des Folgejahres. Sind Sie unsicher, ob oder wieviel Budget Ihnen noch zur Verfügung steht, können Sie das bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Bei Beihilfeanspruch reduziert sich der Anteil prozentual um den Beihilfeanspruch. Der Entlastungsbetrag eignet sich für Unterstützung im Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Arztterminen oder Hilfestellung bei behördlichen Angelegenheiten. Bei Interesse erhalten Sie unsere Leistungsübersicht. Die Abrechnung der Leistungen kann mit Hilfe einer so genannten Abtretungserklärung direkt zwischen Pflegedienst und Kostenträger (Pflegekasse) erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, dass Sie die Rechnung zunächst begleichen und dann bei Ihrer Pflegekasse einreichen.  

     

    Ab Pflegegrad 2 haben Sie zusätzlich zum Entlastungsbetrag einen Anspruch auf Pflegegeld. Entscheiden Sie sich für das Pflegegeld, so erhalten Sie einen monatlichen Festbetrag von Ihrer Pflegekasse (§36 SGB XI). Beziehen Sie Pflegegeld müssen Sie bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz bei Ihrer Pflegekasse nachweisen. Diese Beratungseinsätze (§37.3 SGB XI) führen wir auf Wunsch gerne mit Ihnen. Die Höhe des Pflegegeldes entnehmen Sie der untenstehenden Tabelle (Abb. 1). Das Pflegegeld soll Ihnen helfen, Ihre Pflege eigenständig zu organisieren. Sie können bei Ihrer Pflegekasse eine oder mehrere Personen benennen, welche Sie unterstützen. Dies erfragt Ihre Pflegekasse meist unmittelbar nach Bewilligung des Pflegegrades, Sie können dies jedoch auch im Nachhinein aktualisieren.  

     

    Möchten Sie, dass Ihre häusliche Unterstützung vollumfänglich durch einen Pflegedienst übernommen wird, nennt sich dies Sachleistung. Der Tabelle (Abb.1) können Sie entnehmen, dass die Sachleistungsansprüche gegenüber dem Pflegegeld deutlich höher sind. Dies ist darin begründet, dass die Kosten für einen professionellen Pflegedienst höher sind als die für die so genannte „Laienpflege“. Beziehen Sie eine Sachleistung, entfällt die Auszahlung des Pflegegeldes.  

     

    Nicht immer muss es das Eine oder das Andere sein. Dies gilt auch für die Organisation der eigenen Pflege. So kann es sinnvoll sein, dass nur bestimmte Tätigkeiten durch einen Pflegedienst erbracht werden – die so genannte Kombileistung. Bei der Kombileistung entscheiden Sie sich für einzelne Leistungen durch einen Pflegedienst. Wenn Sie zuvor Pflegegeld bezogen haben und nun vereinzelt Leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, so müssen Sie diesen Ihrer Pflegekasse mitteilen. Sie buchen dann einzelne Leistungen aus der Pflegeversicherung und der Pflegedienst rechnet monatsweise mit der Pflegekasse ab. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Sachleistungsanspruchs. 

     

    Hier ein kleines Beispiel auf Grundlage des Pflegegrad 2: 

    Der Pflegedienst erbringt Leistungen, welche insgesamt 50% der Pflegesachleistung betragen, also in Höhe von 344,50€. Nach erfolgter Abrechnung würde ein Pflegegeldanspruch von 158€ verbleiben.  

    Es ist so, dass die übrig gebliebenen Sachleistungsansprüche prozentual auf das Pflegegeld umgewidmet werden.  

     

    Grad    Pflegegeld  Pflegesachleistung  Entlastungsbetrag  
    Pflegegrad 1    125€ 
    Pflegegrad 2    316€  689€  125€ 
    Pflegegrad 3    545€  1.298€  125€ 
    Pflegegrad 4    728€  1.612€  125€ 
    Pflegegrad 5    901€  1.995€  125€ 

    (Abb. 1) 

     

    Verhinderungspflege (§39 SGB XI) 

     

    Jede Person, welche mindestens den Pflegegrad 2 hat und seit mindestens sechs Monaten durch eine Privatperson (eingetragene Pflegeperson) in der Häuslichkeit betreut wird, hat Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege. Diese sieht ein jährliches Budget von 1.612€ vor, kann jedoch auch um 806€ erhöht werden, indem bis zu 50% des Budgets der Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) umgewidmet werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist eine vorherige Antragsstellung bei der Pflegekasse erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Sie können die Verhinderungspflege für einen gewissen Zeitraum, stundenweise oder leistungsbezogen stellen. Ist Ihre Pflegeperson im Zeitraum der Verhinderungspflege mehr als acht Stunden täglich verhindert, so reduziert sich Ihr Pflegegeld in diesem Zeitraum um 50%. Bei Verhinderung unter acht Stunden täglich bleibt Ihr Pflegegeld unberührt.  

     

    Hilfe zur Pflege (§§61-66a SGB XII)

     

    Die gesetzlichen Grundlagen regelt das siebte Kapitel des SGB XII und steht ausschließlich pflegebedürftigen Menschen zu, die ihre Pflege nicht mithilfe der Pflegekasse, durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

     

    Pflegeschulungen (§45 SGB XI) 

     

    Sie organisieren Ihre Pflege privat und benötigen Hilfestellung in Form von Schulungen? Sprechen Sie uns an und wir beraten und schulen Sie und/oder Ihre Angehörigen/Pflegeperson individuell auf Ihre Situation bezogen. Sprechen Sie uns gerne an um weiterführende Informationen zu erhalten.  

     

    Verordnungsfähige Leistungen aus der Krankenversicherung (§ 37.2 SGB V) 

     

    Nicht immer ist es Pflege im wörtlichen Sinne, die benötigt wird. Auch ohne Pflegegrad kann die Unterstützung durch einen Pflegedienst notwendig und sinnvoll sein. Bei der so genannten Behandlungspflege (§37.2 SGB V) stellt der*die behandelnde Arzt/Ärztin eine „Verordnung häusliche Krankenpflege“ aus. Leistungen können Wundverbände, Kompressionstherapie, Richten oder Verabreichen von Medikamenten, Injektionen oder ähnliches sein. Eine Verordnung für häusliche Krankenpflege erhalten Sie dann, wenn weder Sie, noch eine in Ihrem Haushalt lebende Person, diese Leistungen erbringen kann.  

     

    Nachdem Sie nun einen kurzen Überblick erhalten haben, möchten wir Ihnen nun verdeutlichen, dass die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes nicht kompliziert sein muss.  

    Nachfolgend erhalten Sie einen Leitfaden von der ersten Anfrage hin zu dem ersten Einsatz.  

     

    Erstgespräch, Angebot und Pflegevertrag 

     

    Um ein umfassendes Bild zu erhalten führen wir zu Beginn mit Ihnen ein Erstgespräch. Hier können Sie uns mitteilen, welche Form der Hilfe Sie benötigen. Hierzu nehmen wir uns Zeit und stellen zunächst viele Fragen hinsichtlich Ihres gesundheitlichen Zustandes. Viele Krankheitsbilder machen besondere Maßnahmen notwendig, um so genannte Sekundärschäden zu vermeiden. Sekundärschäden sind Folgeerscheinungen, welche durch bestimmte Krankheitsbilder begünstigt werden. Wir haben ein geschultes Auge und informieren und beraten Sie ausführlich, sobald wir den Handlungsbedarf erkannt haben.  

    Sollten Sie den Unterstützungsbedarf nicht konkretisieren können, scheuen Sie sich dennoch nicht uns anzurufen. Wir gehen mit Ihnen schrittweise unser Leistungsangebot durch. Wir erfragen des Weiteren individuelle Aspekte, wie beispielsweise Ihre bevorzugten Pflegezeiten, Wunsch nach gleichgeschlechtlicher Pflegeperson oder Art und Umfang der Miteinbeziehung Ihrer Angehörigen in die Pflege. Die so genannte „Strukturierte Informationssammlung“ bildet die Grundlage Ihres individuellen Pflegeplans.  

     

    Auf Grundlage des Erstgesprächs erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot, samt Preis- und Leistungsübersicht und Leistungsplanung. Aus dem Angebot ist ersichtlich wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Eigenanteile entstehen und wieviel vom Pflegegeld noch übrig bleibt. Hier setzen wir auf höchste Transparenz und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Da die Lebensumstände sich stetig ändern können, reagieren wir auch flexibel auf Veränderungen und passen die Angebote Ihren aktuellen Bedürfnissen an. In diesem Falle kontaktieren Sie uns gerne für ein Folgegespräch.  

     

    Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, erhalten Sie Ihren Pflegevertrag, welcher die im Angebot beschriebenen Leistungen erhält. Gerne gehen wir den Vertrag mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen durch, sodass keine Fragen offen bleiben.  

     

    Abrechnung der Leistungen 

     

    Unsere Mitarbeitenden erfassen die Einsätze und Leistungen über Mobilgeräte. Die erfassten Leistungen werden in die Abrechnung übernommen und Sie erhalten monatlich (in der ersten Woche des Folgemonats) den so genannten Leistungsnachweis. Auf diesem sind die erfassten Einsatzzeiten und erbrachten Leistungen dokumentiert. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass wir die Leistungen wie aufgeführt erbracht haben. Auch hier setzen wir auch höchste Transparenz. Sie erhalten einen Leistungsnachweis für Ihre Unterlagen, sodass Sie auch im Nachhinein alles lückenlos nachvollziehen können. Wir senden die von Ihnen unterschriebenen Leistungsnachweise mit der Rechnung an den entsprechenden Kostenträger.  

     

    Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Sind Sie privat versichert oder haben Beihilfe-Anspruch, so erhalten Sie die Rechnung als Privatrechnung und können sich die Kosten von Ihrer Kranken-, Pflegekasse oder Beihilfestelle erstatten lassen. Leider ist uns in diesen Fällen keine direkte Abrechnung möglich, wir erklären Ihnen jedoch gerne den Ablauf.  

     

     

    Welche Kosten kommen auf Sie zu? 

     

    Sie müssen keine verdeckten Kosten befürchten, da wir Ihnen stets ein aktualisiertes Angebot zusenden, bevor wir dies auch in die Leistungsplanung miteinbeziehen.  

     

    Folgende Position ist als Eigenanteil zu tragen:

     

    • Investitionskosten: Die Höhe der Investitionskosten beträgt 4% auf Pflegeleistungen. Investitionskosten sind Ausgaben, die ein Pflegedienst für seine Investitionsgüter tätigen um, um dass Alltagsgeschäft aufrecht zu erhalten. Hierzu zählen beispielsweise Fahrzeuge, Büromiete und Computer und weitere notwendige Anschaffungen. Die Investitionskosten sind von den Kassen vertraglich festgesetzt.  

     

    Primär strukturgebend bei der Angebots- und Leistungsplanung ist das Budget Ihres Pflegegrades. Sollten wir feststellen, dass die benötigten Leistungen dieses Budget überschreiten, wäre der erste Schritt zu prüfen, ob Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen sollten. Auch hier können wir Sie unterstützen.  

     

    Natürlich können Sie auch ohne Pflegegrad Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Auch hier gelten die gleichen, mit den Pflegekassen vereinbarten Preise.  

     

    Sollten Sie mehr Leistungen benötigen als Ihr Pflegegrad abdeckt, haben jedoch nicht die Möglichkeit diesen privat zu finanzieren, so besteht die Möglichkeit, wie zuvor beschrieben, einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (§61-66a SGB XII) zu stellen. Welche Voraussetzungen hier gegeben sein müssen und wie die Antragstellung abläuft erklären wir Ihnen im Bedarfsfall gerne.

  • Ergänzende Angebote des DRK Frankfurt
    Das DRK-Frankfurt verfügt über eine Vielzahl an ergänzenden Angeboten.

    HIWA!  Beratungsstelle für Ältere Migrant*innen

    Sozialberatung

    Hausnotruf

    Menüservice

    Alltagshilfen

    Ehrenamt

    Erste-Hilfe

    Gesundheitsprogramme 

     

  • An wen kann ich mich sonst wenden?

    Weitere Unterstützungsangebote finden Sie u.a. hier:

    Pflegestützpunkt Frankfurt am Main
    Tel.: 0800 5893659 (kostenfrei)
    E-Mail: pflegestuetzpunktfrankfurt.de

    Alzheimer Gesellschaft Frankfurt e.V.
    Demenzberatung
    Heinrich-Hoffmann-Straße 3
    60528 Frankfurt am Main
    Tel.: 069 67 73 66 33
    E-Mail: infofrankfurt-alzheimer.de
    www.frankfurt-alzheimer.de

    Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt am Main
    Eschersheimer Landstraße 241-249
    60320 Frankfurt am Main
    Tel.: 069 21 23 77 22

    In Fragen rund um die Pflegeversicherung können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Diese ist i.d.R. identisch mit Ihrer Krankenkasse.

    Informationen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Hessen (MDK) für Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie unter www.mdk-hessen.de

    Anregungen, Hinweise und Beschwerden zu Pflege- und Betreuungsleistungen können schriftlich an das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main, gerichtet werden.

    Die interne Beschwerdestelle des Ambulanten Pflegedienstes des Frankfurter Roten Kreuzes erreichen Sie unter: Ambulanter Pflegedienst DRK Frankfurt, Walter-Leiske-Straße 2, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069 – 97 76 99 33. Ihre Ansprechpartnerin ist Anna Aydemir.

     

Das Team der Beratungs-Hotline

Team Beratungs-Hotline APD Foto: Heiner Hänsel

Das Team der Beratungs-Hotline unseres Ambulanten Pflegedienstes (v.l.n.r.: Ralf Klos, Anna Aydemir, Aida Talovic-Isic)

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