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Sanitäter*in

Kontakt Servicestelle Ehrenamt

Daniela Glatthaar

Tel.: +49 69 71 91 91 – 35
Fax: +49 69 71 91 91 - 77 35
E-Mail: ehrenamt@drkfrankfurt.de

Der DRK-Sanitätsdienst hat 3 Aufgabenfelder: Die sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen, den medizinischen Katastrophenschutz und die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Zur Qualifizierung für diese Aufgaben bieten wir unseren ehrenamtlichen Helfer*innen die bundeseinheitliche Fachdienstausbildung und weitere Lehrgänge an.

  • Aufgaben

    Das Haupttätigkeitsgebiet des Sanitätsdienstes ist die sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen aller Art, bei denen der*die Veranstalter*in die Anwesenheit von Sanitäter*innen oder Ärzten*Ärztinnen wünscht oder ihm das vorgeschrieben wird. Der*die Veranstalter*in beauftragt dann auf privatwirtschaftlicher Basis eine Hilfsorganisation oder einen gewerblichen Anbieter. Eine ganze Reihe von Veranstaltungen in Frankfurt am Main werden vom DRK-Bezirksverband Frankfurt am Main (BV) und seinen neun Ortsvereinen (OV) betreut. Dabei kümmern sich die Ortsvereine vor allem um die kleineren Veranstaltungen in ihrem Gebiet, während der Bezirksverband schwerpunktmäßig die Einsätze bei größeren Veranstaltungen organisiert. Bei den Großveranstaltungen wirken Kontingente aus den Ortsvereinen in Frankfurt am Main und der Umgebung mit. Der Sanitätsdienst versorgt verletzte und akut erkrankte Teilnehmer der Veranstaltungen und transportiert sie (als Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes) bei Bedarf auch in ein Krankenhaus.

    Der Sanitätsdienst wirkt ebenfalls im medizinischen Katastrophenschutz mit, in Frankfurt auch als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr. In diesem Rahmen stellen die Bereitschaften das Personal von anderthalb der vier in Frankfurt stationierten Sanitätszüge. Diese vier Züge sind Teil einer Medizinische Task Force (MTF) der Bundesrepublik Deutschland und damit zugleich auch Zivilschutz. Von diesen Einsatzformationen werden bei größeren oder drohenden Schadensereignissen vor allem die Schnelleinsatzgruppen (SEG) alarmiert, um den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst unterhalb der Katastrophenschwelle zu unterstützen. Als ganze Züge oder Verbände kommen sie eher überregional zum Einsatz. Die ehrenamtlichen Helfer*innen der SEGen sollen 30 Minuten nach Alarmierung einsatzbereit sein, während die Vorlaufzeit für ganze Züge und die MTF größer ist.

    Im Konfliktfall unterstützt das DRK den Sanitätsdienst der Bundeswehr, an Land und auf Lazarettschiffen. Dazu ist das DRK aufgrund seines völkerrechtlichen Status als Nationale Hilfsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet (§ 2 (2), Nr. 1, DRK-Gesetz). Die Auslandseinsätze der Bundeswehr betrifft das nicht, weil es sich dabei um Missionen zur „Wahrung des Friedens [in] einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ (Art. 24 (2), Grundgesetz) handelt, jedoch nicht um den Verteidigungsfall (Art. 115a-l, Grundgesetz). Dasselbe gilt auch für den Malteser Hilfsdienst (MHD) und die Johanniter Unfall-Hilfe (JUH), nicht jedoch für die anderen Organisationen oder Behörden.

  • Organisation

    Der Sanitätsdienst ist ein Fachdienst der Bereitschaften und wird in Frankfurt von allen neun Bereitschaften (und somit auch in allen Ortsvereinen) wahrgenommen. Helfer*innen anderer Gemeinschaften, vor allem der Wasserwacht und fallweise auch des Jugendrotkreuzes, wirken ebenfalls in diesem Bereich mit.

    In den Ortsvereinen schaffen die Bereitschaftsleiter*innen mit Unterstützung des Ortsvereinsvorstands, dem sie angehören, die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Sanitätsdienste (Werbung und Ausbildung aktiver Mitglieder, Material, Dokumentation usw.), planen die Einsatztermine und verantworten die betriebswirtschaftlichen Aspekte. Der*die Kreisbereitschaftsleiter*in (KBL) unterstützt und berät sie dabei. Die Organisation von Großveranstaltungen obliegt der Kreisbereitschaftsleitung (KBL), wobei sie von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen unterstützt wird.

    Wenn sie dafür qualifiziert sind, dann können Bereitschaftsleiter*innen auch die Führung im Einsatz übernehmen (sozusagen Außendienst), jedoch ist das keine Aufgabe ihres Amts als Leitungskraft (sozusagen Innendienst). Führungskräfte erhalten eine andere Ausbildung und sind für die Umsetzung des Einsatzauftrags verantwortlich. Dasselbe gilt auch für Einsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz): Die Führer*innen der Sanitätszüge sind qualifizierte Helfer*innen, die von der KBL mit dieser Führungsaufgabe betraut werden. Bei Großveranstaltungen wird nach dem Vorbild der Gefahrenabwehr eine Einsatzorganisation mit verschiedenen Führungsebenen und -aufgaben gebildet. Dadurch sind diese Sanitätsdienste zugleich eine realitätsnahe Übung aller Beteiligten für Großschadensereignisse, Katastrophen und Konflikte.

    Ärztinnen und Ärzte, die im Sanitätsdienst mitwirken, sind wie alle anderen Helfer*innen ehrenamtliche Mitglieder einer Rotkreuz-Gemeinschaft, z.B. einer Bereitschaft. Darüber hinaus werden sie vom Kreisverbandsarzt in ärztlichen Belangen auf dem Laufenden gehalten, und er plant ihren Einsatz bei Veranstaltungen und in Einsatzformationen.

  • Mitwirken

    Um im Sanitätsdienst mitwirken zu können, muss man mit dem Leid anderer Menschen einfühlsam umgehen, sehr sorgfältig arbeiten, sich in die zugewiesene Rolle im Rahmen einer Einsatzorganisation einfügen können und teamfähig sein. Die Beachtung der Schweigepflicht und weiterer Regeln ist selbstverständlich. Das Tragen der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung ist Pflicht.

    Die Rolle und Verantwortung, die man im Sanitätsdienst wahrnehmen kann, hängt in erster Linie von der persönlichen und fachlichen Qualifikation ab. Bei Veranstaltungen können Sanitätshelfer stationär (bei größeren Einsätzen in eigens eingerichteten Sanitätsstellen) oder mobil (als "Fußtrupp" mit und ohne Fahrzeug; oder als Besatzung eines Rettungsmittels, d.h. Rettungswagen oder Notarzteinsatzfahrzeug) eingesetzt werden; bei Einsätzen im Rahmen der Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz) ist der Sanitätsdienst zunächst immer mobil.

    Geeignete Helfer können auch Führungsaufgaben übernehmen. Ärztinnen und Ärzte haben als in medizinischen Angelegenheiten Weisungsberechtigte immer auch eine Führungsfunktion im Einsatz.

  • Ausbildung

    Die Basisqualifikation für den Sanitätsdienst ist die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst (mindestens 48 Unterrichtseinheiten). Sie wird in der Regel zweimal jährlich vom DRK-Bezirksverband Frankfurt am Main zentral angeboten. Vorausgesetzt werden das Rotkreuz-Einführungsseminar, ein Erste-Hilfe-Kurs und der Lehrgang "Erweiterte Erste Hilfe". Die übrigen Module der Helfergrundausbildung können nachgeholt werden, jedoch wird die vorherige Teilnahme am Modul "Einsatz" empfohlen. Siehe auch das Ausbildungsangebot für die Bereitschaften!

    DRK-Sanitäter nehmen zur Fortbildung an mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von zwei Jahren teil. Das Pensum kann an den geeigneten Bereitschaftsabenden in den Ortsvereinen oder durch Teilnahme an einer Blockveranstaltung absolviert werden.

    Ersthelferinnen und Ersthelfer können bereits als Praktikanten an Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen teilnehmen, um das Aufgabenfeld kennenzulernen.

    Helfer/innen, die auf einem Rettungswagen (RTW) eingesetzt werden wollen, müssen aufgrund des Hessischen Rettungs­dienstgesetzes (HRDG) die staatlich anerkannte Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in (RS) machen. Die Ausbildung zum RS kann bei entsprechendem zeitlichem Engagement neben Schule, Studium, Berufsausbildung und Beruf absolviert werden. Im Ehrenamt finden sich auch Helfer/innen mit den Berufsausbildungen Rettungsassistent (RA) und Notfallsanitäter (NFS). Die Ausbildungen für den Rettungsdienst sind staatlich geregelt, und es gibt eine Fortbildungspflicht.

    Alle DRK-Ortsvereine in Frankfurt wirken im Sanitätsdienst mit.