2.1 Zusammenarbeit in der Gemeinschaft Bereitschaften
- Verantwortung für die Zusammenarbeit zwischen den Bereitschaften
- Sicherstellung des Informationsflusses in die und aus den Bereitschaften
- Anberaumung und Leitung von Dienstbesprechungen der Bereitschaftsleitungen und anderer Leitungs-, Führungs- und Fachkräfte nach Bedarf
- Zusammenarbeit mit der Landesbereitschaftsleitung (bzw. Regionalbereitschaftsleitung) und den Kreisbereitschaftsleitungen benachbarter Kreisverbände
2.2 Zusammenarbeit mit anderen im Roten Kreuz
- Zusammenarbeit mit den Leiter*innen anderer Gemeinschaften und Gruppierungen auf der Kreisverbandsebene
- Mitarbeit im K-Arbeitskreis und Zusammenarbeit mit der*dem Rotkreuz-Beauftragten*Beautragtem
Insbesondere Mitwirkung bei:
- der Ermittlung des Bedarfs an Einsatzkräften
- der Planung der Aufstellung von Einsatzformationen
- der Sicherstellung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft durch Ausbildung und Ausstattung
- der Aufstellung und Aktualisierung des Einsatzplanes
- Umsetzung der im K-Arbeitskreis vereinbarten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich
- stellt für die DRK-Leitungsgruppe nach der K-Vorschrift die Besetzung des Führers und der S-Funktionen nach DV 100 sicher
- Zusammenarbeit mit dem Kreisgeschäftsführer und Mitarbeitern der Kreisgeschäftsstelle
- Mitarbeit in Rotkreuz-Ausschüssen
2.3 Zusammenarbeit mit Dritten
- Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Organisationen und Institutionen (davon unbeschadet bleiben die Zuständigkeiten anderer Leitungs- und Führungskräfte)