Schutzzeichen
Kontakt Konventionsbeauftragter
Marius Tollenaere
Konventionsbeauftragter
Schutzzeichen kennzeichnen in einem bewaffneten Konflikt die unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts stehenden Personen, Fahrzeuge und Gebäude.
Die Schutzzeichen sind klar und einfach gestaltet, um im bewaffneten Konflikt schnelle Erkennbarkeit und hohen Wiedererkennungswert zu gewährleisten. Sämtliche mit einem Schutzzeichen versehene Personen und Objekte dürfen nicht angegriffen werden. Der Missbrauch der Schutzzeichen stellt eine Zuwiderhandlung gegen das humanitäre Völkerrecht, unter Umständen auch ein Kriegsverbrechen dar.
Schutzzeichen des Roten Kreuzes
Die 3 genannten Schutzzeichen des Roten Kreuzes stehen sich gleichwertig gegenüber. Sie sollen den im Konflikt eingesetzten Sanitätseinheiten Schutz vor kämpferischen Handlungen gewähren und deren Neutralität betonen. In Deutschland ist das Rote Kreuz rechtlich geschützt. Sein Missbrauch stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.