Die 140.000 ehrenamtlichen Mitglieder der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes sind ganz in ihrem Element: Beim Einsatz in Schwimmbädern, an Flüssen, Seen sowie am Meer retten sie nicht nur Menschenleben, sondern bilden Rettungsschwimmer*innen aus und bringen Jung und Alt das Schwimmen bei.
Die Ausbildung zum*zur Rettungsschwimmer*in ist wie die Erste Hilfe-Ausbildung auch eine Breitenausbildung. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen gibt es in Bronze, Silber und Gold. Silber ist dabei der Standard, den in der Regel auch jedes aktive Wasserwacht-Mitglied hat. Eine gewisse Grundkondition reicht meist aus, um die Ausbildung, die 16 Schulstunden dauert, zu absolvieren. Ein vorangegangener Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als drei Jahre ist, ist dabei Voraussetzung.
Doch mit dem Rettungsschwimmabzeichen geht es bei der Wasserwacht erst richtig los. Mit Knotenkunde, Schnorchelabzeichen und einer Ausbildung in Wiederbelebung geht es zum „Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst“. Das ist die Grundqualifikation für alle Wasserwachts-Mitglieder, die Badeaufsicht an Gewässern machen. Vier Module schließen sich dann in der Ausbildung zum*zur Wasserretter*in an. Dabei werden notfallmedizinische Kenntnisse vertieft, spezielle Rettungen auch aus Flüssen geübt oder das Retten mit dem Boot trainiert. Wer Wasserretter*in ist, hat auch die Grundqualifikation im Sanitätsdienst und kann so zum Beispiel auch Sanitätsdienst bei Veranstaltungen übernehmen.
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